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Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Die Erstellung von Wertgutachten ist eine höchstpersönliche Dienstleistung. Als Sachverständiger mit EIPOS-Qualifikation erstelle ich für Sie fundierte, gerichtsfeste Verkehrswertgutachten.
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Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Die Erstellung von Wertgutachten ist eine höchstpersönliche Dienstleistung. Als Sachverständiger mit EIPOS-Qualifikation erstelle ich für Sie fundierte, gerichtsfeste Verkehrswertgutachten.
Was ist Ihre
Immobilie wert?
Ein Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Als Prokurist der Lattermann Bau GmbH und durch die Fachfortbildung "Sachverständiger für Immobilienbewertung" vom Europäischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS) kenne ich die lokale Marktsituation und bin in der Lage, Ihnen gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gemäß §194 Baugesetzbuch anzubieten.
Qualifizierter Sachverständiger
Die Erstellung von Wertgutachten sollte nur von Sachverständigen durchgeführt werden, die entsprechende Fachfortbildungen absolviert haben und die lokale Marktsituation kennen.
Lokale Marktkenntnis
Wir kennen den Dresdner Immobilienmarkt und bewerten marktgerecht unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren.
Gerichtsfeste Dokumentation
Unsere Gutachten werden in gedruckter, gebundener Form ausgeliefert und sind vor Gericht, bei Behörden und Finanzämtern anerkannt.
Wann benötige ich ein Gutachten?
- • Kauf / Verkauf
- • Vermietung
- • Schenkung / Erbschaft
- • Ehescheidung
- • Kreditanträge
Wozu benötige ich das Gutachten?
- • Wertfeststellung
- • Optimale Nutzung von Steuerfreibeträgen
- • Gerechte Vermögensteilung
- • Vermögenstransaktionen
- • Bilanzierung betrieblicher Immobilien
Leistungen im Gutachten
Innen- und Außenbesichtigung
Fotodokumentation
Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
Überprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
Bewertung von Bauschäden und des Modernisierungsgrads
Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
Angabe des Verkehrswertes
Ausführliche Begründung zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
Berücksichtigung von Belastungen im Grundbuch Abteilung II
Benötigte Unterlagen
Vom Auftraggeber benötigen wir folgende Unterlagen:
- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
- Bemaßte Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
- Wohn-, Nutzflächenberechnung
- Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Auf Wunsch organisieren bzw. erstellen wir diese Unterlagen für Sie.
Honorar
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist nicht gesetzlich festgelegt und somit frei verhandelbar.
Üblicherweise bewegen sich die Kosten zwischen 0,5 und 1,5 Prozent des ermittelten Verkehrswertes.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat als Anhaltspunkt die Honorarrichtlinie für Wertermittlungsgutachten über Immobilien herausgegeben.
Je nach objektspezifischen Schwierigkeiten (z.B. Rechte Dritter, verschiedene Stichtage, Fehlen von Unterlagen) kann es zu erhöhtem Aufwand kommen. Je mehr Informationen bei Auftragserteilung zur Verfügung stehen, desto reibungsloser verläuft die Gutachtenerstellung.
Kontaktieren Sie uns gern für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Der Weg zu Ihrem Gutachten
Transparenter Ablauf von der Erstanfrage bis zur Gutachtenübergabe.
Erstgespräch
Auftrag
Ortstermin
Ausarbeitung
Abnahme
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Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall.